In Zusammenarbeit mit dem Jugendrotkreuz wurde bereits im Schuljahr 2014/2015 der Schulsanitätsdienst in der Gesamtschule Delbrück initiiert.
An Schulen pulsiert das Leben. Und wo Leben ist, da fließt auch manchmal Blut – wenn die Schülerinnen und Schüler beim Toben und beim Sport stolpern, sich an Händen oder Knien verletzen- wird Erste Hilfe nötig.
Schulsanitäter
- übernehmen Verantwortung für ihre Mitschüler,
- sind bei Unfällen in der Schule als erste zur Stelle,
- sorgen bei Schul- und Sportfesten, Ausflügen und an ganz normalen Schultagen für Sicherheit,
- helfen ihren Mitschülern bei Notfällen,
- sind fit in Erster Hilfe,
- wissen, wie man einen Verband anlegt,
- kennen sich darin aus, was man bei Vergiftungen tut,
- haben Kenntnisse darüber, wie man die stabile Seitenlage ausführt.
Organisation
- Unser Schulsanitätsdienst setzt sich aus interessierten und engagierten Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 6 bis 9 zusammen.
- Ihre Mitglieder werden in Erster Hilfe ausgebildet.
- Sie leisten Dienst in den Pausen im Sanitätsraum, auf Schulveranstaltungen und bei schulformübergreifenden Sportwettkämpfen und unterstützen das DRK auf dem Katharinenmarkt in Delbrück.
- Bei Notfällen während des Unterrichts, werden sie über Lautsprecher benachrichtigt.
- Sie stehen dem Verletzten bei, leiten die notwendigen Schritte der Rettungskette ein und entlasten die Lehrerinnen und Lehrer bei deren Aufsichtspflicht.
- Sie erhalten nach erfolgreicher Mitarbeit im Schulsanitätsdienst einen Vermerk für ehrenamtliche Dienste im Zeugnis.
- Es werden regelmäßig Weiterbildungen, wie z.B. Ausbildung zur Notfalldarstellung, durch das JRK angeboten. Diese Angebote sind meist kostenfrei.
Rechtliches
- Es besteht die Verpflichtung zur Hilfeleistung für Jedermann (§323c StGB)
- Die Hilfe der Schulsanitäterinnen und -Sanitäter hat keinerlei negative rechtliche Folgen, auch nicht, wenn sie nicht richtig gehandelt haben (Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Schädigung).
- Der Schulsanitätsdienst entbindet die Lehrerinnen und Lehrer nicht von der Aufsichtspflicht, aber er unterstützt und erleichtert sie
- Schäden bei Hilfeleistung werden von der GUV (Gemeinde- Unfallversicherung) getragen (GUV 20.42 1.4)
- Schulsanitäter/innen erhalten als „gelegentliche Helfer/innen“ zusätzlichen Versicherungsschutz durch das DRK.